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Infektionen in der Schwangerschaft
(individuelle Gesundheitsleistung als Vorsorge)
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Eine in der Schwangerschaft erworbene Infektion kann auch immer eine mehr oder minder ausgeprägte Gefährdung des
Kindes bedeuten.
Ob eine Gefährdung vorliegt und ob die Notwendigkeit einer Therapie besteht, hängt von der Grunderkrankung und der
Vorgeschichte der Mutter ab. Einige Infektionserkrankungen stellen nur dann eine Gefährdung für Mutter und Kind dar,
wenn diese Infektion erstmalig während der Schwangerschaft auftreten.
Dazu zählen unter anderen:
Toxoplasmose
Cytomegalie
Listeriose
Windpocken
Ringelröteln
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Hat die Schwangere bereits vor der Schwangerschaft eine dieser Infektionserkrankungen durchgemacht, besteht in aller
Regel ein Immunschutz für Mutter und Kind. Eine Gefährdung besteht dann bei erneuter Infektion in der Schwangerschaft
nicht.
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die Katze
häufiger Überträger der Toxoplasmose
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Durch eine serologische Blutuntersuchung besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Immunschutz für diese Erkrankungen
besteht. Die Kosten zur Überprüfung eines möglicherweise vorhandenen Immunschutzes werden allerdings nicht von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen. Diese tragen nur die Kosten, wenn aktuell ein Kontakt mit einer erkrankten Person bestand oder Sie
selbst entsprechende Erkrankungszeichen zeigen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
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